Die Führerscheinklassen im Überblick
Mofa
Motorisiertes Fahrrad, Roller, Mobilitätshilfen ab 15 Jahren
Eingeschlossen: nichts
Klasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen) ab 24 Jahre
und Trikes ab 21 Jahren
Eingeschlossen: AM, A1, A2
Klasse A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) ab 16 Jahren
Eingeschlossen: AM
Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) ab 18 Jahren
Eingeschlossen: AM
Klasse AM
Kleinkraftrad (auch mit Beiwagen) ab 16 Jahren
Eingeschlossen: nichts
Klasse B
Kraftfahrzeuge (außer A1, A2, A) ab 18 Jahren
Eingeschlossen: AM, L
Klasse BE
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der
Klasse B mit Anhänger bis max. 7.000 kg
Eingeschlossen: B
Klasse B96
Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der
Klasse B mit Anhänger bis max. 4.250 kg
Eingeschlossen: B
©2020
fahrschule-luethen.de
Motorisiertes Fahrrad, Roller, Mobilitätshilfen ab 15 Jahre
50 cm³
25 km/h
E-Motor max 250 Watt
Verschiedene Fahrzeugvarianten
Fahrrad mit Hilfsmotor
Roller
Pedelecs (E-Bike)
Segways
Krankenfahrstühle
Eingeschlossen: nichts
Mofa
Krafträder (auch mit Beiwagen) ab 24 Jahre
über 45 km/h
über 50 cm³
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
über 45 km/h
über 50 cm³
über 15 kW
Eingeschlossen: AM, A1, A2
Bemerkungen: Bei zwei Jahren Vorbesitz A2 lediglich praktische Prüfung
Trikes: Führerscheine nach dem 19.01.2013 berechtigen zum Fahren von
Trikes, der Fahrerlaubnisinhaber muss mindesten 21 Jahre alt sein. Es
dürfen keine Anhänger hinter Trikes mitgeführt werden.
Klasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen) ab 16 Jahren
bis 125 cm³
bis 11 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kG)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
über 45 km/h
über 50 cm³
bis 15 kW
Eingeschlossen: AM
Klasse A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) ab 18 Jahre
bis 35 kW (48 PS)
Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg
Eingeschlossen: AM, A1
Bemerkungen: Bei zwei Jahren Vorbesitz A1 lediglich
praktische Prüfung
Klasse A2
Zweirädriges Kleinkraftrad, auch mit Beiwagen,
auch Fahrrad mit Hilfsmotor, sowie dreirädrige
Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
bis 45 km/h
bis 50 cm³
bis 4 kW (Elektromotor)
Bemerkungen: Leermasse bis 350 kg bei vierrädrigen
Leichtkraftfahrzeugen (E-.Fz. ohne Batterie)
Klasse AM
Kraftfahrzeuge (außer A1, A2, A) ab 18 Jahren
bis 3500 kg
bis 8 Personen außer dem Fahrer
auch mit Anhänger
bis 750 kg
über 750 kg (Kombination bis max. 3500 kg)
Eingeschlossen: AM, L
Bemerkungen: Unter 18 Jahren nur Fahrten im Inland
bzw. nur Fahrten im Rahmen der Ausbildung
Klasse B
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der
Klasse B mit (Sattel-)Anhänger
bis maximal 3500 kg
Kombination max. 7000 kg
Eingeschlossen: B
Bemerkungen: Erwerb durch eine praktische Prüfung
Klasse BE
Fahrzeugkombination mit Zugfahrzeug der Klasse B
mit Anhänger über 750 kg (Kombination max. 4250 kg)
Eingeschlossen: AM, L
Bemerkungen: Erwerb durch Fahrerschulung
Klasse B96